Arbeitsverhältnis zwischen der Sekte und seinem Mitglied

Zwischen der Sekte und seinem Mitglied kann ein Arbeitsverhältnis im juristischen Sinne vorliegen. Es gibt zahlreiche Beispiele für eine Beschäftigung wie beispielsweise das Sektenmitglied als DJ in einer “Sekten-Disco” oder als Buchverkäufer. Bei beiden Arbeitsverhältnissen ist auffällig, dass das Mitglied viel Kontakt mit anderen Menschen hat, was einen Teil der Mundpropaganda ausmachen kann. Hervorzuheben ist, dass das Sektenmitglied nicht der Leistung entsprechend vergütet wird. Das Arbeitsgericht München stellte 1985 in einem Urteil fest, dass das arbeitswillige Mitglied innerhalb von zweieinhalb Jahren für eine 48 Stunden lange Arbeitswoche sehr unangemessen mit insgesamt circa 8.000 DM entlohnt wurde. Aktuelle Zahlen liegen uns derzeit leider nicht vor, aber auch heute findet man gerade junge Studenten, die sich bei der privaten Nachhilfe für Schüler etwas Geld hinzuverdienen möchten und sich daher teilweise unwissend an eine Sekte binden. Das Gericht betonte, dass in den meisten Fällen ein Arbeitsverhältnis mit der Sekte vorliegt, wenn die Arbeitskraft des Mitglieds nicht mehr für anderweitige Beschäftigungen ausreicht. Für eine Tätigkeit in gemeinnützigen oder kirchlichen Verbänden liegt im rechtlichen Sinne kein Arbeitsverhältnis vor, was sich gerade junge Sekten zu Nutze machen. Die große Gefahr besteht darin, dass die Sekte ein gutwilliges Mitglied unentgeltlich ausnutzen kann. Das Arbeitsgericht München hat in einem speziellen Fall daher entschieden, dass die Sekte den Anspruch des Mitglieds auf ein angemessenes Entgelt in voller Höher nach entsprechenden Tarifverträgen zu leisten hat.

Quellenangabe
[ 1 ]
http://www.religio.de/recht1.html; 04.04.2010
 
 

Über Sektengefahr

Sektengefahr ist der Eigenanteil einer Seminarfachgruppe des Albert-Schweitzer-Gymnasiums in Erfurt, bei der allgemeine Fragen zu Sekten beantwortet werden. Dieses Informationsportal soll Aufschluss geben, woran man eine Sekte erkennt und welche Gefahren durch diese ausgehen können. Außerdem stellt dieser Internetauftritt wichtige Kontaktinformationen zu Sektenbeauftragten und weitere allgemeine Informationen zur Verfügung. Zu diesem Informationsportal über Sekten gehören zudem verschiedene Anschauungsmittel und Unterrichtsmaterialien, die kostenfrei genutzt werden können.

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