Das Recht auf freie Religionsausübung

Es ist sogar im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgelegt, dass jeder Bürger ein Recht auf die Wahl seiner Religion und die Freiheit, diese auszuüben, hat.

Artikel 4 in I. Die Grundrechte sagt dazu folgendes:

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Diesen Artikel des Grundgesetzes können sich auch viele Sekten zu Nutze machen, denn wenn die Sekte als Glaubensgemeinschaft angesehen wird, was häufig der Fall ist, legitimiert die deutsche Verfassung sie. Durch Absatz 2 wird außerdem die freie Religionsausübung gewährleistet, also die religiösen Praktiken einer Sekte, solange diese mit allen anderen Artikeln des Grundgesetzes vereinbar sind. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann es zum Prozess gegen die Sekte kommen.

Quellenangabe
[ 1 ]
http://www.bpb.de/wissen/Q01ETK,1,0, Das_Grundgesetz_f%FCr_die_Bundesrepublik_Deutschland.html#art1; 07.04.2010
 
 

Über Sektengefahr

Sektengefahr ist der Eigenanteil einer Seminarfachgruppe des Albert-Schweitzer-Gymnasiums in Erfurt, bei der allgemeine Fragen zu Sekten beantwortet werden. Dieses Informationsportal soll Aufschluss geben, woran man eine Sekte erkennt und welche Gefahren durch diese ausgehen können. Außerdem stellt dieser Internetauftritt wichtige Kontaktinformationen zu Sektenbeauftragten und weitere allgemeine Informationen zur Verfügung. Zu diesem Informationsportal über Sekten gehören zudem verschiedene Anschauungsmittel und Unterrichtsmaterialien, die kostenfrei genutzt werden können.

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