Das Recht auf freie Religionsausübung
Es ist sogar im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgelegt, dass jeder Bürger ein Recht auf die Wahl seiner Religion und die Freiheit, diese auszuüben, hat.
Artikel 4 in I. Die Grundrechte sagt dazu folgendes:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Diesen Artikel des Grundgesetzes können sich auch viele Sekten zu Nutze machen, denn wenn die Sekte als Glaubensgemeinschaft angesehen wird, was häufig der Fall ist, legitimiert die deutsche Verfassung sie. Durch Absatz 2 wird außerdem die freie Religionsausübung gewährleistet, also die religiösen Praktiken einer Sekte, solange diese mit allen anderen Artikeln des Grundgesetzes vereinbar sind. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann es zum Prozess gegen die Sekte kommen.