Genehmigungspflicht für Straßenkampagnen
Aufstellen von Straßenständen
Das Aufstellen von Ständen, Tischen und Gestellen auf öffentlichen Straßen und Wegen entspricht nicht dem Gemeingebrauch und ist daher genehmigungspflichtig. Man geht davon aus, dass Stände
Ansprechen von Passanten, Verteilen von Handzetteln
Das Ansprechen von Passanten und Verteilen von Handzetteln wird über den genehmigungsfreien Gebrauch hinausgehend eingestuft. Durch derartige Werbeaktionen wird in Rechte Dritter – in diesem Fall der Passanten – eingegriffen, außerdem kann die Sicherheit des Verkehrs gefährdet sein. Für Handlungen wie diese ist dementsprechend eine Genehmigung erforderlich.