Genehmigungspflicht für Straßenkampagnen

Aufstellen von Straßenständen
Das Aufstellen von Ständen, Tischen und Gestellen auf öffentlichen Straßen und Wegen entspricht nicht dem Gemeingebrauch und ist daher genehmigungspflichtig. Man geht davon aus, dass Stände

Ansprechen von Passanten, Verteilen von Handzetteln
Das Ansprechen von Passanten und Verteilen von Handzetteln wird über den genehmigungsfreien Gebrauch hinausgehend eingestuft. Durch derartige Werbeaktionen wird in Rechte Dritter – in diesem Fall der Passanten – eingegriffen, außerdem kann die Sicherheit des Verkehrs gefährdet sein. Für Handlungen wie diese ist dementsprechend eine Genehmigung erforderlich.

Quellenangabe
[ 1 ]
Sächsische Staatsministerien für Kultus (Hrsg.): Sekten und sektenähnliche Vereinigungen. Rechtliche Aspekte. 2007, Dresden
 
 

Über Sektengefahr

Sektengefahr ist der Eigenanteil einer Seminarfachgruppe des Albert-Schweitzer-Gymnasiums in Erfurt, bei der allgemeine Fragen zu Sekten beantwortet werden. Dieses Informationsportal soll Aufschluss geben, woran man eine Sekte erkennt und welche Gefahren durch diese ausgehen können. Außerdem stellt dieser Internetauftritt wichtige Kontaktinformationen zu Sektenbeauftragten und weitere allgemeine Informationen zur Verfügung. Zu diesem Informationsportal über Sekten gehören zudem verschiedene Anschauungsmittel und Unterrichtsmaterialien, die kostenfrei genutzt werden können.

Unterrichtsmaterialien

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