Offensive Werbung und Rechtslage

Postwurfsendungen
Sekten oder sektenähnliche Gruppierungen nutzen gern die grundsätzlich legale Möglichkeit der Werbung. Sogenannte Postwurfsendungen sind Flyer oder Broschüren, die in Briefkästen eingeworfen werden. Diese Art der Werbung ist legal, da jeder Anwohner das Recht hat, einen entsprechenden Vermerk am eigenen Briefkasten vorzunehmen, um keine Werbung zu erhalten.

Telefon-, Telefax- oder E-Mail-Werbung
Ist der Kontaktnahme per Teleon, Telefax oder E-Mail nicht ausdrücklich zugestimmt worden, ist diese grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind lediglich Konversationen bei Geschäftsbeziehungen oder Anfragen mit beidseitigem geschäftlichem Interesse, wovon man bei Sekten aber nicht ausgehen kann. Bei auftretenden Belästigungen steht die Verbraucherschutzzentrale zur Verfügung.

Quellenangabe
[ 1 ]
Sächsische Staatsministerien für Kultus (Hrsg.): Sekten und sektenähnliche Vereinigungen. Rechtliche Aspekte. 2007, Dresden
 
 

Über Sektengefahr

Sektengefahr ist der Eigenanteil einer Seminarfachgruppe des Albert-Schweitzer-Gymnasiums in Erfurt, bei der allgemeine Fragen zu Sekten beantwortet werden. Dieses Informationsportal soll Aufschluss geben, woran man eine Sekte erkennt und welche Gefahren durch diese ausgehen können. Außerdem stellt dieser Internetauftritt wichtige Kontaktinformationen zu Sektenbeauftragten und weitere allgemeine Informationen zur Verfügung. Zu diesem Informationsportal über Sekten gehören zudem verschiedene Anschauungsmittel und Unterrichtsmaterialien, die kostenfrei genutzt werden können.

Unterrichtsmaterialien

Derzeit sind keine Unterrichtsmaterialien verfügbar.