Offensive Werbung und Rechtslage
Postwurfsendungen
Sekten oder sektenähnliche Gruppierungen nutzen gern die grundsätzlich legale Möglichkeit der Werbung. Sogenannte Postwurfsendungen sind Flyer oder Broschüren, die in Briefkästen eingeworfen werden. Diese Art der Werbung ist legal, da jeder Anwohner das Recht hat, einen entsprechenden Vermerk am eigenen Briefkasten vorzunehmen, um keine Werbung zu erhalten.
Telefon-, Telefax- oder E-Mail-Werbung
Ist der Kontaktnahme per Teleon, Telefax oder E-Mail nicht ausdrücklich zugestimmt worden, ist diese grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind lediglich Konversationen bei Geschäftsbeziehungen oder Anfragen mit beidseitigem geschäftlichem Interesse, wovon man bei Sekten aber nicht ausgehen kann. Bei auftretenden Belästigungen steht die Verbraucherschutzzentrale zur Verfügung.