Pädagogische Freiheiten des Lehrers in der Schule

Zu den pädagogischen Freiheiten eines Lehrers gehört das Einladen eines Gastes in den Unterricht. Sogenannte Missionare haben allerdings nur ein einseitiges Ziel und sind nicht darauf aus, eine Diskussionspartnerschaft mit den Schülern und Lehrern aufzubauen – vielmehr besteht das Interesse an einseitiger Werbung und Mundpropaganda einer Sekte. Mittlerweile ist es verordnet, dass eventuelle Gäste mit religiösem oder weltanschaulichem Hintergedanken die Zustimmung des Elternrates und der Schulleitung benötigen, um zum Beispiel okkulte Praktiken wie Fadenpendeln, Tische- oder Gläserrücken ausführen zu dürfen. Der Lehrer ist dienstlich verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass eine Beeinflussung in psychischer Form nicht stattfindet. Schüler dürfen allgemein gesehen nicht zu Nachahmung ermuntert werden.

Quellenangabe
[ 1 ]
Sächsische Staatsministerien für Kultus (Hrsg.): Sekten und sektenähnliche Vereinigungen. Rechtliche Aspekte. 2007, Dresden
 
 

Über Sektengefahr

Sektengefahr ist der Eigenanteil einer Seminarfachgruppe des Albert-Schweitzer-Gymnasiums in Erfurt, bei der allgemeine Fragen zu Sekten beantwortet werden. Dieses Informationsportal soll Aufschluss geben, woran man eine Sekte erkennt und welche Gefahren durch diese ausgehen können. Außerdem stellt dieser Internetauftritt wichtige Kontaktinformationen zu Sektenbeauftragten und weitere allgemeine Informationen zur Verfügung. Zu diesem Informationsportal über Sekten gehören zudem verschiedene Anschauungsmittel und Unterrichtsmaterialien, die kostenfrei genutzt werden können.

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