Pädagogische Freiheiten des Lehrers in der Schule
Zu den pädagogischen Freiheiten eines Lehrers gehört das Einladen eines Gastes in den Unterricht. Sogenannte Missionare haben allerdings nur ein einseitiges Ziel und sind nicht darauf aus, eine Diskussionspartnerschaft mit den Schülern und Lehrern aufzubauen – vielmehr besteht das Interesse an einseitiger Werbung und Mundpropaganda einer Sekte. Mittlerweile ist es verordnet, dass eventuelle Gäste mit religiösem oder weltanschaulichem Hintergedanken die Zustimmung des Elternrates und der Schulleitung benötigen, um zum Beispiel okkulte Praktiken wie Fadenpendeln, Tische- oder Gläserrücken ausführen zu dürfen. Der Lehrer ist dienstlich verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass eine Beeinflussung in psychischer Form nicht stattfindet. Schüler dürfen allgemein gesehen nicht zu Nachahmung ermuntert werden.