Werbung an Schulen

Als religiöse und weltanschauliche Werbung zählt das kostenlose Anbieten von Bibeln, das Verteilen von Schriften oder das Aushängen von Plakaten zur Information oder als Einladung zu Werbeveranstaltungen. Religiöse beziehungsweise weltanschauliche Werbung an Schulen ist nicht gestattet, da eine schulische Einrichtung verpflichtet ist, ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag zusammen mit den Eltern der Schüler zu verwirklichen. Die Erziehungsberichtigen müssen darauf vertrauen können, dass mögliche Beeinträchtigungen, die das Ziel, weltanschaulich neutral zu handeln, gefähren, von der Schule fern gehalten werden.

Religiöse oder weltanschauliche Organisationen setzen sich oft mit der Schule in Kontakt, um die Räume der Einrichtung für Veranstaltungen zu nutzen. Seitens der Schule beziehungsweise des Schulträgers besteht kein Rechtsanspruch – je nach Ermessen des Schulträgers und gegebenenfalls der Schulleitung kann auch einer religiösen und weltanschaulichen Werbeaktion zugestimmt werden.

Quellenangabe
[ 1 ]
Sächsische Staatsministerien für Kultus (Hrsg.): Sekten und sektenähnliche Vereinigungen. Rechtliche Aspekte. 2007, Dresden
 
 

Über Sektengefahr

Sektengefahr ist der Eigenanteil einer Seminarfachgruppe des Albert-Schweitzer-Gymnasiums in Erfurt, bei der allgemeine Fragen zu Sekten beantwortet werden. Dieses Informationsportal soll Aufschluss geben, woran man eine Sekte erkennt und welche Gefahren durch diese ausgehen können. Außerdem stellt dieser Internetauftritt wichtige Kontaktinformationen zu Sektenbeauftragten und weitere allgemeine Informationen zur Verfügung. Zu diesem Informationsportal über Sekten gehören zudem verschiedene Anschauungsmittel und Unterrichtsmaterialien, die kostenfrei genutzt werden können.

Unterrichtsmaterialien

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