Werbung an Schulen
Als religiöse und weltanschauliche Werbung zählt das kostenlose Anbieten von Bibeln, das Verteilen von Schriften oder das Aushängen von Plakaten zur Information oder als Einladung zu Werbeveranstaltungen. Religiöse beziehungsweise weltanschauliche Werbung an Schulen ist nicht gestattet, da eine schulische Einrichtung verpflichtet ist, ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag zusammen mit den Eltern der Schüler zu verwirklichen. Die Erziehungsberichtigen müssen darauf vertrauen können, dass mögliche Beeinträchtigungen, die das Ziel, weltanschaulich neutral zu handeln, gefähren, von der Schule fern gehalten werden.
Religiöse oder weltanschauliche Organisationen setzen sich oft mit der Schule in Kontakt, um die Räume der Einrichtung für Veranstaltungen zu nutzen. Seitens der Schule beziehungsweise des Schulträgers besteht kein Rechtsanspruch – je nach Ermessen des Schulträgers und gegebenenfalls der Schulleitung kann auch einer religiösen und weltanschaulichen Werbeaktion zugestimmt werden.